Suchmaschinenoptimierung Wien

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Punkt 1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Friedrich Faltejsek EDV-Dienstleistungen (infolge FF genannt) und Unternehmen im Sinne des Unternehmergesetzbuches.

Punkt 2. Urheberrechtsklausel

(1) FF stehen sämtliche Urheber- und sonstigen Rechte an den auf Grundlage des separaten Nutzungsvertrages erbrachten Leistungen und hergestellten Produkten zu. Dies gilt unabhängig von vereinbarten oder erfolgten Zahlungen der anderen Vertragspartei. Sämtliche von FF erstellten Suchmaschinenoptimierungen, Abbildungen, Daten und Programme oder Programmteile verbleiben in dessen Eigentum.

(2) Der anderen Vertragspartei wird nur das Recht eingeräumt, die von FF erbrachten Leistungen, Suchmaschinenoptimierungen, Programm und Programmteile zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch zu nutzen. Die andere Vertragspartei ist daher insbesondere nicht dazu berechtigt, ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung von FF, die durch diese erstellten Erzeugnisse für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen.

Punkt 3. Pflichten

(1) Die andere Vertragspartei verpflichtet sich, die von FF zu erbringenden Leistungen nur im Rahmen des geltenden Rechts zu nutzen. Dies bedeutet insbesondere:

– nicht für sitten- oder rechtswidrige Angebote (z.B. pornographischer, beleidigender, propagandistischer oder gewaltverherrlichender Natur) zu werben und die geltenden Jugendschutzbestimmungen zu beachten,

– nicht durch die Angabe von Worten und/oder Wortkombinationen Rechte Dritter zu verletzen, die urheber-, marken-, oder sonstigen rechtlich geschützt sind.

(2) Die Verantwortung für sämtliche über die Werbung zugänglichen Inhalte liegt bei der anderen Vertragspartei. Aufgrund der Art der Dienstleistung kann FF insoweit keine Prüfungspflichten übernehmen.

(3) Die andere Vertragspartei verpflichtet sich, FF im Falle einer missbräuchlichen Verwendung seiner Leistung von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt insbesondere bei einem Verstoß gegen die Pflichten gem. Absatz 1.

(4) Die andere Vertragspartei verpflichtet sich, FF jede Änderung der Angaben des Nutzungsvertrages sowie seiner Firma, Geschäftsbezeichnung, Rechtsform, Anschrift oder Telefonnummer sofort schriftlich mitzuteilen.

Punkt 4. Vertragslaufzeit

Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 bzw. 6 Monate ab Vertragsabschluss.

Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein Monat.

Punkt 5. Entgelt

(1) Das vereinbarte, monatliche im Voraus zu zahlende Entgelt ist am Tag des Beginns der Optimierung fällig.

(2) Gerät die andere Vertragspartei in Verzug, so ist FF bis zur vollständigen Beseitigung des Verzuges zu keiner Leistung verpflichtet, ohne hierbei das Recht auf die Gegenleistung zu verlieren. Soweit FF während des Verzuges der anderen Vertragspartei Leistungen erbringt, erfolgt dies ohne Rechtspflicht und begründet keine weitere Verpflichtung zur Leistung.

Punkt 6. Kündigung

(1) Während der Laufzeit ist der Vertrag für die andere Vertragspartei nur kündbar, wenn FF mit der Erfüllung seiner Verpflichtung mehr als 4 Wochen in Verzug ist und der Vertragsrücktritt unter Setzung einer Nachfrist von 3 Wochen erklärt wird. Ein Kündigungsgrund liegt nicht vor, wenn der Kündigende den Kündigungsgrund zu vertreten hat oder dieser in seiner Risikosphäre liegt, insbesondere stellen Unternehmensbeendigungen welcher Form auch immer oder Krankheit keinen wichtigen Grund zur vorzeitigen Vertragskündigung dar.

(2) Gerät die andere Vertragspartei mit einem Betrag mehr als 2 monatlichen Entgelten in Verzug, so ist FF berechtigt, den Vertrag fristlos außerordentlich zu kündigen. Gesetzliche Pflichten zur Mahnung der anderen Vertragspartei bleiben hievon unberührt. Im Falle der fristlosen Kündigung durch FF ist die andere Vertragspartei verpflichtet, FF den wegen vorzeitiger Beendigung des Vertrages entstehenden Schaden zu ersetzen, sofern die andere Vertragspartei die Kündigung zu vertreten hat.

(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Auch im Verlängerungszeitraum ist der Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen schriftlich kündbar.

Punkt 7. Haftung

FF haftet für von seinen Beauftragten verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. FF haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, verloren gegangener Daten, Mittelbare- und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter. Soweit zwingendes Recht dem nicht entsteht – ist die Ersatzpflicht FF für jedes verursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten auf den Betrag von 2 vereinbarten Monatsentgelten beschränkt.

Punkt 8. Schriftform

Änderungen der Vereinbarungen der AGB oder der Leistungsbeschreibung bedürfen für Ihre Wirksamkeit der Schriftform.

Punkt 9. Gerichtsstand

Der gegenständliche Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsteile die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des jeweiligen sachlich zuständigen Gerichtes in Wien und verzichten auf einen anderen ordentlichen Gerichtsstand.

Punkt 10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzten, die dem Willen und dem wirtschaftlichen Zwecke des Vertrags am nächsten kommt.